Großer sportjuristischer Erfolg für Dr. Manfred Dimmy: Beim Bundesligafinalspiel am 28.5.2019 in Salzburg zwischen dem UTTC Stockerau und SPG Linz musste das letzte Einzel zwischen David Serdaroglu (Stockerau) und Uros Slatinsek (Linz) über den Meistertitel entscheiden. Im 5. Satz beim Stand von 10:9 für Serdaroglu kam der Stockerauer Spieler zum Aufschlag und servierte ein „Ass“. Der Schiedsrichter gab den Punkt zum 11:9, was den Satz- und Spielgewinn bedeutete. Über Weisung des Oberschiedsrichters, der einen unkorrekten Aufschlag gesehen haben wollte, nahm der Schiedsrichter die Entscheidung jedoch zurück und sprach den Punkt dem Linzer Spieler zu.
Die Partie endete mit einem Eklat: nach heftigen Beschwerden und Diskussionen wurde Serdaroglu vom Oberschiedsrichter disqualifiziert und Slatinsek zum Sieger erklärt. Gegen diese Entscheidung erhob der UTTC Stockerau noch im Spiellokal Protest, der jedoch vom Bundesligaausschuss abgelehnt wurde.
Dr. Manfred Dimmy, der die anwaltliche Vertretung für seinen sportlichen Stammverein übernahm, erhob Berufung und überzeugte mit seinen Argumenten das Berufungsgericht des Österreichischen Tischtennisverbandes: Der Oberschiedsrichter darf nach den Regularien eine Tatsachentscheidung des Schiedsrichters nicht korrigieren, das Spiel war daher mit 11:9 für Serdaroglu bereits beendet, eine rote Karte nach dem Spielende stellt lediglich eine Disziplinarmaßnahme dar, darf aber auf das Spielergebnis keinen Einfluss haben. Das Berufungsgericht gab daher der Berufung statt und krönte damit Stockerau zum österr. Meister 2019.